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14.12.2009

Richtig ist hingegen, dass eine Entscheidung des OLG Koblenz ergangen ist, in der ein technischer Dienstleister mit seinem Begehren zur Öffnung einer elektronischen Schnittstelle nur teilweise Erfolg hatte. Diese Entscheidung erging auch lediglich im sogenannten einstweiligen Verfügungsverfahren.

„Daher ist dieser Entscheidung auch keine grundsätzliche Bedeutung beizumessen“, sagt Hans-Peter Schössler, Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH. Damit ist das Unternehmen rechtlich anderer Meinung als das Gericht und sieht sich auch im Einklang mit der vorherrschenden Rechtsprechung in Deutschland und des EuGH, insbesondere dessen aktueller Entscheidung in Sachen bwin / Liga Portuguesa.

„Aufgrund dessen werden wir das sogenannte Hauptsacheverfahren am Landgericht Koblenz anstrengen, um eine endgültige Klärung der offenen Rechtsfragen zu erreichen“, betont Schössler.

In diesem Zusammenhang verweist das rheinland-pfälzische Glücksspielunternehmen auch auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg, in der dem besagten technischen Dienstleister die Übermittlung von Spielaufträgen der Tipp24 Services Ltd. an die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH verboten worden ist.

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Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Nähere Informationen unter www.spielen-mit-verantwortung.de. Hotline der BzgA: 0800 1372700 (kostenlos und anonym).
SUCHT - Infoline
Regionale Hilfe in Rhein- land-Pfalz in Zusammen- arbeit mit der Landes- zentrale für Gesund- heitsförderung
Alle Angaben ohne Gewähr.